Fahrzeug
Kleinbus Citroen Jumpy
Kurzbeschreibung:
kompakter 9-Sitzer,
kann an Wochenenden und Feiertagen geliehen werden
Leihgebühr:
auf Anfrage
NEU Umsatzsteuer ab 2023:
Ab 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Die Gebührenordnung muss ab diesem Zeitpunkt die Preise inklusive Umsatzsteuer darstellen. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleiher um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html)
Sollte nichts davon der Fall sein, wird die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte Ihre Verleihanfrage umsatzsteuerfrei sein (z.B. anerkannter Träge der Jugendarbeit zum Zwecke der Jugendarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht), wird ein Abschlag in Höhe von 19 Prozent vom angegebenen Preis veranlasst.
Netzwerk
Einsatzzweck
Mitgliedsorganisationen im KJR, Schulen und anerkannte Träger der Jugendarbeit:
Pro Verleih berechnen wir eine Mindestverleihgebühr von 10,-- EUR für einen Verleihzeitraum von bis zu sechs Tagen.
Die für die einzelnen Geräte angegebenen Verleihgebühren gelten ebenfalls für einen Verleihzeitraum von maximal siebenTagen. Die Aus- und Rückgabe der Verleihgegenstände erfolgt nach Absprache.
Für andere Entleiher (Privatpersonen und Firmen bzw. Gruppen außerhalb des Landkreises) stehen die Artikel nur nachrangig zur Verfügung. Daher ist eine Reservierung frühestens 3 Wochen im Voraus und zu den jeweils doppelten Gebühren möglich.
Vielleicht ist ja bei einer der anderen Organisationen im Landkreis das passende Objekt dabei!
Weitere Verleiher im Landkreis: