Kreisjugendring Nürnberger Land
des Bayerischen Jugendrings, KdöR
Am Winkelsteig 1a
91207 Lauf-Wetzendorf
Tel.: +49(9123)950-6487
Fax: +49(9123)950-8022
Mail: kreisjugendring@nuernberger-land.de
Der Kreisjugendring Nürnberger Land (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf der Landkreisebene. Der KJR ist Gliederung des Bayerischen Jugendrings und damit Teil einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Organe des Kreisjugendrings sind:
Was bedeutet „Kommunale Jugendarbeit"?
Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt des Landkreises getragene Jugendarbeit. Sie hat eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis. Sie hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Grundlagen für unseren Auftrag finden sich im SGB VIII, §§11 - 14. Zur Erfüllung unseres Auftrags arbeiten wir eng zusammen mit den Städten und Gemeinden im Landkreis, sowie mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Vereinen und Verbänden und mit Einrichtungen der Jugendhilfe. Außerdem pflegen wir eine breite Netzwerkarbeit im Bezrik Mittelfranken und in Bayern. Unsere Angebote richten sich an alle jungen Menschen bis 27 Jahre.
Konkret bedeutet unsere Arbeit die Wahrnehmung und Ausführung folgender Aufgaben:
Aktuelle Angebote der Jugendarbeit und unsere Projekte findet Ihr unter der Rubrik Aktuelles oder Termine. Unsere Aufgaben im Bereich Jugendschutz teilen sich in die Bereiche Jugendmedienschutz & erzieherischer Jugendschutz. Hier stehen unsere Infobroschüren als Download für Sie bereit. Jugendschutztafeln für Veranstaltungen können über die Geschäftsstelle bestellt werden, oder als pdf heruntergelanden werden.