Verleihbedingungen
Die Fahrzeuge des KJR Nürnberger Land können nur von Mitgliedsorganisationen ausgeliehen werden!
- Das Fahrzeug wird vollgetankt und sauber übergeben und muss in diesem Zustand zurückgegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Nachberechnung.
- Beim Tanken - Achtung!!! Diesel schäumt, Zapfpistole wiederholt betätigen.
- Der Entleiher überzeugt sich bei der Übernahme vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs.
- Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten, die während der Entleihzeit auftreten, sind bei der Rückgabe zu melden.
- Die Betriebsanleitung des Fahrzeugs liegt im Fahrzeug und ist konsequent zu beachten.
- Der km-Stand bei Fahrzeugübergabe ist im Fahrtenbuch vermerkt. Bei Rückgabe ist der km-Endstand, sowie Fahrtstrecke, Fahrer und entleihende Institution / Organisation einzutragen.
- Für die sorgfältige Auswahl des Fahrers / der Fahrerin sowie die Erfüllung aller sonstigen Organisationspflichten im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs haftet ausschließlich der Entleiher.
- Der Fahrer /die Fahrerin muss eine 2-jährige Fahrpraxis nachweisen.
- Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Straßenverkehrsordnung ist der/die jeweilige Fahrer/in verantwortlich. Verwarnungsgelder u.ä. gehen zu Lasten des Entleihers.
- Das Fahrzeug ist für 9 Personen einschließlich Fahrer zugelassen! Bitte unbedingt beachten.
- Das Fahrzeug wird für den Entleiher für den Überlassungszeitraum über die Bernhard Assekuranzmakler GmbH mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR pro Schadensfall voll- und teilkaskoversichert. Der Entleiher erhält eine Gesamtabrechnung.
- Für die Selbstbeteiligung sowie evtl. nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden haftet ausschließlich der Entleiher. Er stellt den KJR Nürnberger Land insoweit von evtl. Haftungsansprüchen frei.
- Bei Unfällen ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag die Geschäftsstelle des KJR Nürnberger Land telefonisch zu verständigen. Haftungszusagen oder Schuldanerkenntnisse gegenüber anderen Unfallbeteiligten dürfen nicht abgegeben werden. Ein Unfallprotokoll (Vordruck) liegt den Fahrzeugunterlagen bei.
- Regelmäßiger Standort des Fahrzeugs ist der Parkplatz des KJR Nürnberger Land, Am Winkelsteig 1a, 91207 Lauf. Der Schlüssel und die erforderlichen Papiere werden bei Abholung durch die MitarbeiterInnen der KJR-Geschäftsstelle ausgehändigt.
- Sollte das Fahrzeug wegen technischer Defekte oder aus sonstigen Gründen nicht rechtzeitig verfügbar sein, verpflichtet sich der KJR Nürnberger Land, den Entleiher unverzüglich zu verständigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nicht-Erfüllung, bestehen nicht.
Wichtige Infos zum Auto:
- Die Sitze können ausgebaut werden
- Das Auto hat eine Anhängerkupplung
Gebühren:
Die ersten 100km: 0,40 €/Kilometer,
ab km 101: 0,30€/Kilometer,
Versicherung: 16€/Tag
(exklusive Kraftstoff und Versicherung)
NEU Umsatzsteuer ab 2023:
Ab 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Die Gebührenordnung muss ab diesem Zeitpunkt die Preise inklusive Umsatzsteuer darstellen. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleiher um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der
Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html)
Sollte nichts davon der Fall sein, wird die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte Ihre Verleihanfrage umsatzsteuerfrei sein (z.B. anerkannter Träge der Jugendarbeit zum Zwecke der Jugendarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht), wird ein Abschlag in Höhe von 19 Prozent vom ausgewiesenen Preis veranlasst.